Kennzeichnung von Rohrleitungen nach
DIN 2403

Für Ihre Anforderungen im Bereich Individuelle Folienetiketten und Typenschildetiketten ist unser langjähriges Know-how ein Garant für die beste und wirtschaftlichste Lösung.

Unsere Lösungen für die Chemieindustrie

In der Chemieindustrie müssen nicht erdverlegte Rohrleitungen deutlich und dauerhaft nach Vorgabe der DIN 2403 gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung muss über die gesamte Rohrlänge alle 10 m und an betriebswichtigen und gefahrenträchtigen Punkten wie Rohranfang und -ende, Wanddurchführungen oder Armaturen erfolgen. Die Größe der Kennzeichnung und die damit verbundene Schriftgröße richten sich nach der erforderlichen Erkennungsweite. Die Grundfarbe des Etiketts ist entsprechend des Durchflussstoffes nach Gruppen- und Zusatzfarbe zu wählen sowie die Durchflussrichtung durch einen Pfeil anzuzeigen. Die Bezeichnung des Durchflussstoffes, seiner Kennzahl oder chemischen Formel muss in entsprechender Farbe abgebildet sein. Bei Gefahrstoffen nach dem Chemikaliengesetz muss das entsprechende Gefahrensymbol abgebildet werden. Im Sinne einer sachgerechten Instandhaltung dürfen weitere Angaben wie das Installationsdatum oder Betriebszustände wie Druck und Temperatur individuell mit aufgedruckt werden. 

Zur Kennzeichnung von Rohrleitungen in Industrieanlagen stellen wir Rohrleitungsetiketten als Einzelschilder oder als Rollenware her und beraten Sie gerne bezüglich der Verordnung DIN 2403.

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